Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für das Theater am Kirchplatz eG
AGB Allgemein
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater am Kirchplatz eG (TAK Theater Liechtenstein, nachfolgend auch „TAK“) und den Besuchern des TAK. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten daneben und soweit sie diesen AGB nicht widersprechen die Abonnementsbedingungen.
1. Kartenbestellungen / Kartenverkauf
Schriftliche oder telefonische Bestellungen sind für alle veröffentlichten Vorstellungen mit freiem Verkauf möglich.
Reservierte Tickets müssen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abgeholt und bezahlt werden.
1.1 Onlinekauf
Online Tickets sind buchbar auf www.tak.li
Das Platzangebot für Online-Bestellungen beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Das TAK behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist.
Online-Tickets können in der Regel bis zwei Stunden vor der Veranstaltung gebucht werden.
1.2 Versand von Tickets per Email oder Post
Übersendet das TAK den Käufern Eintrittskarten, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers/Abonnenten. Das TAK ist nicht verpflichtet, bei verzögerter Zustellung, Beschädigung, Verlust oder dergleichen Ersatz zu leisten.
Für den Versand erhebt das TAK eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- pro Auftrag, welche mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt wird. Der Versand der Eintrittskarten per Post ist bis fünf Arbeitstage vor der jeweiligen Vorstellung möglich.
Beim Versand an Abonnenten wird generell keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
1.3 Weiterverkauf
Jeglicher kommerzieller und gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Billette ohne vorherige Zustimmung durch das TAK ist untersagt. Dies gilt auch für deren Vervielfältigung, Veränderung oder Nachahmung. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des TAK ist es nicht erlaubt, Billette, VIP-Packages oder VIP-Tickets in einer an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für eine Verlosung zu verwenden.
1.4 Schulbestellungen
Für Gruppenreservierungen von Schulen für Abendvorstellungen muss bis 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn die Anzahl der Schülertickets verbindlich dem TAK-Vorverkauf mitgeteilt werden. 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn werden die Tickets mit der Rechnung per Email der Lehrperson zugesandt und können so als Bustickets zur An- und Heimreise verwendet werden.
2. Umtausch / Rückgabe von Tickets
Bezahlte Karten können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Programm- wie Besetzungsänderungen geben keinen Anspruch auf Rückgabe von gekauften Tickets.
Reservierte Tickets, die nicht abgeholt werden und die nicht mindestens 3 Tage vor dem Vorstellungtermin storniert wurden, werden vom TAK in Rechnung gestellt.
Abonnenten können die im Abo gebuchten Vorstellungen innerhalb der jeweiligen Spielzeit kostenfrei umtauschen. Bei einem Sparten- oder Kategorienwechsel kann der entsprechende Preisunterschied verrechnet bzw erstattet werden.
3. Buchungsgebühren
Das TAK Theater Liechtenstein erhebt derzeit keine Buchungsgebühren für Bestellungen im Internet oder im Vorverkauf.
4. Ermässigungen
Ermässigte Tickets können im Vorverkauf und an der Abendkasse erworben werden.
Online können Ermässigungen sowie Gutscheine nur eingeschränkt geltend gemacht werden.
Der als „ermässigt“ angegebene Ticketpreis gilt für Schülern, Auszubildende, Lehrlinge, Studierende bis zum 26. Lebensjahr. Ohne Altersbeschränkung gilt er für IV-Berechtigte und Inhaber und Inhaberinnen der Kultur-Legi. Ermässigungen sind nicht kombinierbar.
Der entsprechende Nachweis muss bei der Kartenkontrolle im Theater vorgezeigt werden.
5. Gültigkeit der Tickets
Die Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle bezogen wurden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Strafanzeige bei den zur Strafverfolgung ermächtigten Behörden.
6. Vorstellungsbesuch
Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. Abonnementsausweis sowie auf Verlangen bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.
Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass mehr. Lässt es sich mit dem Veranstaltungsformat sowie den Interessen der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonales bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
7. Urheberrechte
Ton- und/oder Filmaufnahmen jeglicher Art während der Vorstellungen und Konzerte sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann.
8. Hausrecht
Das TAK übt in all seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Das TAK ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäfts- oder Abonnementsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das TAK den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
9. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des TAK erleidet, haftet das TAK nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen. Das TAK haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
10. Spielplanänderungen
Das TAK behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung aus wichtigen Gründen abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werks zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern.
Muss eine Vorstellung abgebrochen werden, so gilt sie als gespielt, wenn mehr als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. Wurde wenige als die Hälfte der Vorstellung zum Zeitpunkt des Abbruchs gespielt, werden die Eintrittspreise erstattet.
Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
11. Audiovisuelle Aufnahmen durch das TAK
Das TAK nimmt gewisse Vorstellungen auf Tonbildträger auf. Zu diesem Zweck behält es sich vor, aufgrund der Stellungen der Kameras den Bestuhlungsplan zu ändern. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass das TAK solche Aufnahmen verwendet, auch wenn seine Person allenfalls darauf erkennbar ist.
12. Datenschutz
Ihre persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben. Es sei denn, dies ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder für Zusendungen notwendig. Das TAK benötigt zur reibungslosen Durchführung des Ticketvertriebs Basisinformationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse des Ticketkäufers. Für weitere Hinweise zum Datenschutz sehen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
13. Gerichtsstand
Es findet ausschliesslich Liechtensteiner Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liechtenstein.
Service Schalter
Zu folgenden Öffnungszeiten ist der TAK Vorverkauf für Sie da:
Telefonisch
Montag - Donnerstag 10 - 12 Uhr & 14 - 17 Uhr
Freitag 10 - 14 Uhr
Persönlich
Mittwoch & Donnerstag 14 - 17 Uhr
Freitag 10 - 14 Uhr
Tel: +423 237 59 69
E-Mail: vorverkauf@tak.li
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